Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Andalucian Adventure Sports S.L.U. – Nachfolgend AAS S.L.U. genannt 
Alcalde de Zalamea 8 - 11130 Chiclana / Cádiz
Registro Mercantil: No.  - Geschäftsführer: Heike Muders



§ 1 Nutzungsvorschriften und Kundenhaftung
Die Räder dürfen nicht benutzt werden:
- von Personen, jünger als 14 Jahre (außer in Begleitung Erwachsener)
- für die Teilnahme an Fahrradrennen oder anderen Wettbewerben sowie Fahrradtest-Veranstaltungen
- zur Weitervermietung
- von Fahrern die unter Einfluss von Alkohol- und/ oder Drogen stehen

Der Kunde ist verpflichtet, die Regeln der spanischen Straßenverkehrsordnung zu beachten, in Spanien besteht für Radfahrer HELMPFLICHT!!!

Mit dem Rad darf zu keiner Zeit auf dem Hotelgelände oder freihändig gefahren werden.

Es ist untersagt, Eingriffe oder Umbauten am Rad durchzuführen.

Es ist untersagt, mit dem Fahrrad am Strand zu fahren.

Bei unsachgemäßer Nutzung ist die AAS S.L.U. jederzeit berechtigt, das Rad vorzeitig zurückzuholen. Eine Erstattung des Mietpreises erfolgt nicht.


§ 2 Dauer des Verleihverhältnisses und Haftung
1) Die kostenpflichtige Anmietung eines Rades beginnt mit der Abholung des Rades in der Bike Station, Preis lt. aktueller Preisliste.
2) Mit Rückgabe der Räder oder wird die Anmietung beendet.
3) Bei geführten Ausflügen beginnt und endet das Mietverhältnis mit der Tour.
4) Der Kunde haftet für Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung sowie allgemeinem Verschleiß des Rades während der Mietzeit und während der geführten Touren bis zu einem Höchstbetrag bei Diebstahl von 530€ für Mountainbikes und Tourenrädern sowie 830€ bei Rennrädern.
5) Während der Rennradsaison im Frühjahr und Herbst beträgt die Mindestmietdauer für Rennräder eine Woche.
6) Der Kunde haftet ab Übernahme für Schäden auch nach der Mietzeit solange, bis die AAS S.L.U. das zurückgegebene Rad kontrolliert hat.
7) Der Kunde wird von der AAS S.L.U. bei Vorliegen eines Schadens umgehend informiert. Für Schäden, die dem Kunden von der AAS S.L.U. nach Ablauf der Mietzeit nicht innerhalb von 2 Werktagen (48 Stunden) angezeigt wurden, haftet der Kunde nicht.


§ 3 Zustand der Räder
1) Die AAS S.L.U. bemüht sich, sämtliche Räder jederzeit in einem einwandfreien Zustand zu halten. Sollte ein Kunde feststellen, dass sich ein von ihm geliehenes
Fahrrad nicht in einem einwandfreien Zustand befindet, ist er verpflichtet, die ASS S.L.U. umgehend über den Mangel zu informieren.
2) Vor der Nutzung muss sich der Kunde mit der Funktionsweise des Rades vertraut machen.
3) Der Kunde ist verpflichtet, vor Fahrtantritt das Rad auf Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen, insbesondere ist das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben, der ordnungsgemäße Zustand des Rahmens, der Reifenluftdruck und die Funktionstauglichkeit des Bremssystems zu überprüfen.
4) Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, oder tritt er während der Nutzung ein, hat der Kunde dies unverzüglich der ASS S.L.U. mitzuteilen und die Nutzung des Rades sofort zu beenden. Auch Mängel wie beispielsweise Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich zu melden.


§ 4 Abstellen und Parken des Rades
1) Der Kunde verpflichtet sich bei jedem Abstellen und Parken eines Rades die Regeln der spanischen Straßenverkehrsordnung einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Rad die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden oder Fahrzeuge und andere Gegenstände nicht beschädigt werden können.
2) Das Rad muss immer ANGESCHLOSSEN werden, auch wenn der Mieter es nur vorübergehend parkt.
3) Auf dem Hotelgelände muss das Rad immer im Bereich der Bikestation abgestellt und angeschlossen werden. Es ist untersagt die Räder mit auf das Zimmer zu nehmen oder im sonstigen Bereich des Hotelgeländes abzustellen.
4) Dem Kunden ist es untersagt, die Räder vorübergehend oder dauerhaft in Tiefgaragen, Gebäuden, Hinterhöfen oder in Fahrzeugen abzustellen.


§ 5 Rückgabevorschriften
1) Die Rückgabe erfolgt ausschließlich währen der Öffnungszeiten in der Bikestation.
2) Das Rad ist im sauberen, einwandfreien Zustand zurückzugeben.
3) Der Kunde verpflichtet sich alle geliehenen Gegenstände (auch Schloss mit Schlüssel!) mit dem Rad zurückzugeben, anderenfalls wird die entsprechende Kaution lt. Preisliste berechnet.


§ 6 Haftung von AAS S.L.U., Kundenhaftung
1) Die Nutzung der Räder der AAS S.L.U. erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vom Kunden verursachte Schäden trägt der Kunde selbst. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers der AAS S.L.U. gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.
2) AAS S.L.U. haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die AAS S.L., gleich welchen Rechtsgrundes, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung der AAS S.L.U. ausgeschlossen.
3) Eine Haftung der AAS S.L.U. entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Rades gemäß §§ 1-5.
4) Der Kunde haftet für Schäden aus Diebstahl, Beschädigung und Nutzung des Rades
während der Haftungszeit (Zeitraum zwischen Erhalt des Rades bis zur Abnahme durch die AAS S.L.U.) bis zu einem Höchstbetrag (gemäß §2).
5) Den Diebstahl eines Rades während der Mietdauer hat der Kunde unverzüglich an die AAS S.L.U. zu melden.


§ 7 Verhalten bei Unfall
1) Bei einem Unfall, bei dem außer dem Nutzer auch Sachen Dritter oder andere Personen beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei und auch die AAS S.L.U. zu verständigen.
2) Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden der AAS S.L.U.


§ 8 Berechnung und Preise
Die Berechnung der Leistungen der AAS S.L.U. erfolgt gemäß den jeweils zu Beginn der einzelnen Mietvorgänge gültigen Preisen. Die Preise sind aus der jeweils aktuellen Preis- und Terminliste zu entnehmen.


§ 9 Zahlung und Zahlungsverzug
1) Der Kunde ist zur Zahlung der Nutzungsentgelte in Bar oder per Kreditkarte verpflichtet.
2) Sollte eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden, stellt AAS S.L.U. den hierdurch entstehenden Mehraufwand mit 10€ in Rechnung.


§ 10 Kündigung
Beide Vertragsparteien können jederzeit kündigen. Eine Rückvergütung ist ausgeschlossen.

§ 11 Sonstiges
1) Es gilt spanisches Recht. Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistungen der AAS S.L.U. oder für alle Streitigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, ist Gerichtsstand Cádiz.
2) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
3) Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen berührt im Übrigen nicht deren Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.


Stand: 01.02.2010